Ärzte unterliegen nach Absolvierung ihrer Facharztprüfung berufsrechtlich keiner medizinisch-fachlichen Weisung mehr, d. h. eine entsprechende Befugnis des Krankenhauses besteht nicht. Der Chefarzt kann dem Arzt zwar fachliche Hinweise, aber keine konkreten Anweisungen geben, da die Ausführung der Aufgaben eigenverantwortlich erfolgt.
Fachlich orientieren wir uns bei unserer Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus an den Leitlinien und Standards der anästhesiologischen Fachgesellschaft DGAI.
In Konfliktsituationen haben Krankenhäuser die Möglichkeit, den Vertrag kurzfristig zu beenden.
Die Mitglieder des Deutschen Anästhesiedienstes sind verschiedenen Ärztekammern zugeordnet, deren berufsrechtliche Regelung bindend ist. Die Berufsbezeichnung Arzt wurde in Deutschland verliehen.
Wir akzeptieren die Ärztliche Berufsordnung, die die individuelle Beratung von Patienten, die dem Arzt nicht persönlich bekannt sind, untersagt.
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